Unser Service

Bei PBS Pipper Brandschutz Service verstehen wir die Komplexität und die kritische Bedeutung des Brandschutzes für Ihr Unternehmen. Unser Ziel ist es, durch erstklassige Serviceleistungen die Sicherheit Ihrer Immobilien und Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir bieten eine umfassende Palette an Brandschutzdienstleistungen, die von der individuellen Beratung bis hin zur professionellen Instandhaltung reichen. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Von der detaillierten Planung und fachgerechten Installation brandschutztechnischer Einrichtungen bis hin zur regelmäßigen Wartung und Instandsetzung – wir setzen auf die neuesten Standards und Vorschriften, um optimale Sicherheit zu bieten. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf den baulichen Brandschutz, um die Entstehung, Ausbreitung und Übertragung von Bränden effektiv zu minimieren. Unsere Schulungen für Mitarbeiter runden unser Serviceangebot ab, indem wir sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten vermitteln, um im Notfall richtig handeln zu können.

Unsere Serviceleistungen im Überblick

  • Individuelle Brandschutzberatung: Wir bieten maßgeschneiderte Beratung für Ihre spezifischen Brandschutzanforderungen.
  • Planung und Installation: Wir planen und installieren brandschutztechnische Anlagen nach den neuesten Normen und Vorschriften.
  • Umfassende Instandhaltung: Um die Funktionsfähigkeit Ihrer Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, bieten wir Ihnen professionelle Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an.
  • Baulicher Brandschutz: Ziel ist es, die Brandentstehung, die Brandausbreitung und die Brandweiterleitung zu minimieren bzw. zu verhindern. Flucht- und Rettungswege sind rauchfrei zu halten, Durchbrüche für Kabel und Leitungen in Wänden oder Decken mit Brandschutzanforderungen sind unbedingt fachgerecht abzudichten. Nur so kann im Brandfall die Ausbreitung von Rauch und Feuer durch die Schwachstelle in benachbarte Brandabschnitte verhindert werden.
  • Theoretische und praktische Unterweisung: Gemäß Arbeitssicherheitsrichtlinie ASR A 2.2 und DGUV 205-023 sind die Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie über das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen.